Wir erledigen für Sie alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer. Lassen Sie sich von uns beraten.
Allgemeine Voraussetzungen:
Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich - unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit - gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung tragen.
Ob die Bedingungen für den Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung im Amt für Strassen- und Schiffsverkehr festgestellt werden. Für die Beurteilung der Anforderungen bezüglich der ursprünglichen Ausführung oder des zeitgemässen Zustandes können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA¹ ID-Card, verlangt werden. Die FIVA ID Card kann bei der FSVA² beantragt werden.
Verlangen Sie bei der Fahrzeug-Disposition einen Fahrzeugprüfungstermin mit dem Hinweis auf die Veteranenprüfung. Der Termin beinhaltet eine technische Fahrzeugprüfung und eine Prüfung des Veteranenstatus. Das Formular «Antrag für die Zulassung für Veteranenfahrzeuge» ist bei der Veteranenprüfung erforderlich. Je nach Fahrzeug, Herkunft oder zur Bestätigung der 1. Inverkehrsetzung müssen zusätzliche Dokumente erbracht werden. Erkundigen Sie sich bei der Anmeldung des Fahrzeugprüftermins.
Folgende Bedingungen müssen für Veteranenfahrzeuge zwingend erfüllt werden
• Die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeuges muss vor mehr als 30 Jahren erfolgt sein. Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in Verkehr genommen wurden, können als Veteranenfahrzeuge anerkannt werden und erhalten den Eintrag «Veteranenfahrzeug» im Fahrzeugausweis. Liegt das exakte Datum der 1. Inverkehrsetzung nicht vor, muss der Nachweis über selbiges erbracht werden.
• Das Fahrzeuge darf nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt.
• Das Fahrzeug darf nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 – 3000 km/Jahr, bzw. 50 bis 60 Betriebsstunden pro Jahr). Der Halter bestätigt auf dem Antragsformular, dass das Fahrzeug nicht regelmässig in Betrieb steht und nur für private Zwecke verwendet wird.
• Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Die Originalität muss gegeben sein. Anerkennungsfähige Umbauten müssen aus der Epoche der Fahrzeuge stammen. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den massgebenden Vorschriften genügen.
• Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung dafür gilt eine bestandene periodische Prüfung und grundsätzlich mindestens ein Zustand Klasse 2, das heisst das Fahrzeug, • ist in einem guten Allgemeinzustand • muss mängelfrei sein • darf leichte Gebrauchsspuren aufweisen wie sie auch bei sorgfältiger und guter Pflege vorkommen und • ist im Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Das Zubehör muss geprüft sein und der Zeitepoche entsprechen
Folgende Erleichterungen sind möglich
Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit.
Höchstgeschwindigkeitszeichen sind nicht erforderlich.
Heckmarkierungstafeln sind nicht erforderlich.
Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen.
Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden. Voraussetzung: Auf dem Wechselschild oder Wechselschilderpaar werden ausschliesslich nur Veteranenfahrzeuge zugelassen.
Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden.